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Bundesversammlung (Schweiz) Artikel Bundeshaus (Parlamentsgebäude) in Bern
Die Bundesversammlung (Parlament) der Schweiz besteht aus zwei Kammern: Dem 200 Mitglieder zählenden Nationalrat und dem 46-köpfigen Ständerat. National- und Ständerat bilden zusammen die gesetzgebende Gewalt (Legislative). Der Tagungsort der Bundesversammlung ist das Bundeshaus in Bern.
Im Nationalrat sind die Sitze gemäss dem Bevölkerungsanteil der einzelnen Kantone verteilt; in dem Ständerat hat jeder Kanton zwei Sitze, jeder Kanton mit halber Standesstimme (früher: Halbkanton) einen Sitz.
Die Vereinigte Bundesversammlung aus Nationalrat und Ständerat wählt die Bundesräte, den Bundespräsidenten, die Bundesrichter , den Bundeskanzler und den General, wenn eine Mobilmachung der Armee zur Diskussion steht.
Der Präsident des Nationalrats hat den Vorsitz in der Vereinigten Bundesversammlung und ist daher politisch gesehen der ranghöchste Schweizer.
Die Wortprotokolle werden in dem Amtlichen Bulletin der Bundesversammlung veröffentlicht. In der Papierversion jeweils hinten in den Bänden des Nationalrates. Seit der Wintersession 1995 ist es auf der Website des Parlaments verfügbar.
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